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EU-Kommission stuft Atomkraft als nachhaltig ein

3. Feb. 2022 | 2 Minuten zu lesen
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Europa soll bis 2050 klimaneutral werden. Bereits zum Jahre 2030 sollen 55 Prozent der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 eingespart werden. Die Vorschläge, um die europäischen Klimaziele zu erreichen, sind zahlreich – dazu zählen unter anderem der Einsatz von erneuerbaren Energien, eine Verschärfung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems oder CO2-Grenzwerte für. Weitaus kontroverser wird ein neuer Vorstoß der EU-Kommission zur Taxonomie diskutiert, Investitionen in Atomkraftwerke unter bestimmten Auflagen als klimafreundlich einzustufen.

Die Entscheidung der EU-Kommission

Die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness sprach von einem Rechtstext, der zwar nicht perfekt sei, jedoch eine echte Lösung biete. Die Kommissionsexperten sehen in der Atomkraft eine Möglichkeit, den Übergang hin zu erneuerbaren Energien zu gewährleisten. So sind Atomkraftwerke nun bis zum Jahr 2045 als nachhaltig klassifiziert, sofern ein konkreter Plan für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle vorliegt. Auch Investitionen in Gaskraftwerke sollen bis zum Jahr 2030 als nachhaltig gelten, sofern sie „schmutzige“ Gaskraftwerke ersetzen und bis 2035 komplett mit klimafreundlicheren Gasen, wie Wasserstoff, betrieben werden. Kurz gesagt definiert die EU-Taxonomie, ob sich eine Investition nachhaltig nennen darf. Sie dient als Transparenzinstrument für Unternehmen und Investoren, damit diese in Zukunft bei Investitionen in klimafreundliche Projekte von der gleichen Grundlage ausgehen können.

Atomstrom rund um die Welt

Unabhängig davon, ob die Änderung umstritten ist, könnte sie der Kernkraft in Europa weiter Auftrieb verleihen. Während in Deutschland Ende des Jahres 2022 das letzte Atomkraftwerk vom Netz gehen soll, halten jedoch viele andere Länder am Atomstrom fest oder wollen dessen Anteil an ihrem Strommix sogar ausbauen. Vor allem Frankreich setzt in Europa auf Kernkraft. Doch insbesondere außerhalb von Europa werden Atomkraftwerke immer beliebter, um dem wachsenden Strombedarf der Schwellenländer gerecht zu werden.

Allen voran China plant, seine Umweltziele mit dem Bau neuer Atomkraftwerke zu erfüllen. Laut statistischem Bundesamt sind dort für die nächsten zehn Jahre ganze 44 neue Atomkraftanlagen geplant. Währenddessen sind in Russland 24 Atomkraftwerk-Bauprojekte geplant. Indien liegt mit 14 Anlagen auf dem dritten Platz. China und Indien haben eine rasant wachsende Nachfrage nach Strom, welche momentan noch überwiegend mit Kohlekraftwerken gedeckt wird. Überraschenderweise will auch Japan viele der einst abgeschalteten Atomkraftwerke wieder in Betrieb nehmen und so bis 2050 den Anteil des Atomstroms am Energiemix von den heutigen sechs Prozent auf 22 Prozent steigern und sich somit unabhängiger von Energieimporten machen.

Vontobel Nuclear Energy Index

Eine Möglichkeit, in das Thema Atomenergie zu investieren, stellt der neue Vontobel Nuclear Energy Index dar. Mithilfe des Open-End Partizipationszertifikats auf den Vontobel Nuclear Energy Index können interessierte Anleger an der Wertentwicklung von Unternehmen aus Industrie- und Schwellenländern teilhaben, die sich entweder mit der Förderung von Uran oder der Atomenergie beschäftigen sowie nuklear-nahe Technologien oder Dienstleistungen, zum Beispiel Ingenieurdienstleistungen rund um den Bau von Atomkraftwerken (der französische Baukonzern Vinci), anbieten. Die entsprechende Einteilung erfolgt entsprechend dem FactSet Revere Business Industry Classification System (RBICS). Der Index setzt sich aus 24 Branchenvertretern mit der höchsten Marktkapitalisierung zusammen. Für die Verwaltung des Index fällt eine Indexgebühr in Höhe von 1,25 Prozent p.a. an. Da der Index in US-Dollar berechnet wird, besteht ein Fremdwährungsrisiko für Anleger in einer abweichenden Produktwährung.

Währungsrisiken: Da die Währung des zugrundeliegenden Index US-Dollar ist und der Index Aktien und Wertpapiere enthält, die in Nicht-Euro Währungen notieren (z.B. US-Dollar), hängt der Wert des Zertifikats auch vom Umrechnungskurs zwischen der jeweiligen Fremdwährung (z.B. US-Dollar) und Euro (Währung des Zertifikats) ab. Dadurch kann der Wert des Zertifikats (in Euro) über die Laufzeit erheblich schwanken.

Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass Emittent und Garant ihre Verpflichtungen aus dem Produkt und der Garantie - beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen - nicht erfüllen können. Eine solche Anordnung durch eine Abwicklungsbehörde kann im Falle einer Krise des Garanten auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ergehen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Das Produkt unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.

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