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Aktienanleihen mit europäischer Barriere

7. Apr. 2022 | 2 Minuten zu lesen
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Das aktuelle Umfeld, in denen Anleger- und Anlegerinnen nach geeigneten Investmentmöglichkeiten suchen, ist anspruchsvoll. Fast auf täglicher Basis kommen neue Nachrichten in die Märkte hinein und können deren Richtung auf die ein oder andere Art maßgeblich beeinflussen.

Welche Arten von Barrieren gibt es eigentlich?

Um diese Frage zu beantworten, muss man sich zunächst Gedanken darüber machen, aus welchen Komponenten eine Aktienanleihe eigentlich zusammengesetzt ist. Vereinfach gesagt lässt sich das Auszahlungsprofil einer Aktienanleihe aus zwei Elementen zusammenstellen: 1. Long-Position in einem Zero Bond (Nullkuponanleihe) und 2. Short-Position in einer Down-and-in-Put-Option. Für Optionen werden in der Theorie grundsätzlich drei verschiedene Ausübungsarten unterschieden: 1. während der gesamten Laufzeit [amerikanisch], 2. nur am Ende der Laufzeit [europäisch] oder 3. zu bestimmten Zeitpunkten [Bermudan]. Diese drei Ausübungsarten definieren dann auch die Art der Barriere in einer Aktienanleihe.

Europäische Barriere im aktuellen Umfeld?

Die Art der Barrierebeobachtung spielt neben der Höhe des Kupons und des gewählten Sicherheitspuffers für die Abwägung des Rendite-/Risiko-Verhältnisses eines Anlageprodukts eine bedeutende Rolle. Sind Anleger und Anlegerinnen nun beispielsweise der Ansicht, dass die Märkte zeitweise größeren Schwankungen unterliegen könnten, könnte es eine Überlegung wert sein, ob die Barrierebeobachtung nicht ausschließlich auf das Ende der Laufzeit erfolgen sollte (Europäische Barriere). Auf diesem Weg müssen sich Anleger und Anlegerinnen nicht während der gesamten Laufzeit des Produkts Sorgen um eine mögliche Berührung (oder Unterschreitung) der Barriere machen. Für die Feststellung, ob eine Barriereverletzung eingetreten ist oder nicht, ist nur entscheidend, ob der zugrundeliegenden Basiswert (bei mehreren Basiswerten zählt der mit der schlechtesten Wertentwicklung, sogen. „Worst-of“) am Laufzeitende auf oder unterhalb der Barriere liegt. Je nach Produktausgestaltung kann für es für eine Barriereverletzung auch ausreichend sein, wenn der betreffende Basiswert auf der Barriere liegt, ohne sie zu unterschreiten.

Aktienanleihen bieten also im Vergleich zu der Direktinvestition in eine Aktie viele interessante Eigenschaften, die beliebig ausgestaltet werden können. Besonders geeignet sind sie aber für seitwärtstendierende oder moderat fallende Märkte. Auf diese Weise lässt sich auch bei einer Seitwärtsbewegung eine attraktive Rendite erzielen. Außerdem lassen sich im aktuellen Umfeld geprägt von erhöhter Unsicherheit und Volatilität attraktive Produktkonditionen finden. Es liegt dann an Anlegern und Anlegerinnen zu entscheiden, wie ausgeprägt der defensive Charakter sein soll.

Die nachfolgenden Produkte auf die Basiswerte „Deutsche Bank AG", sowie „Porsche Automobil Holding SE" verfügen über eine europäische Barriere und somit einen ausgeprägteren defensiven Charakter gegenüber Aktienanleihen mit amerikanischer Barriere.

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Protect Multi Aktienanleihen beziehen sich auf mehrere Basiswerte, womit der Grad der Abhängigkeit der Wertentwicklung der Basiswerte voneinander (sog. Korrelation) wesentlich für die Beurteilung des Risikos ist, dass mindestens ein Basiswert seine Barriere erreicht. Anleger sollten auch beachten, dass bei mehreren Basiswerten für die Bestimmung des Auszahlungsbetrags in der Regel der Basiswert maßgeblich ist, der sich während der Laufzeit der Wertpapiere am schlechtesten entwickelt hat (sogenannte Worst-of-Strukur), das heißt, dass das Risiko eines Verlustes des investierten Kapitals bei Worst-of-Strukturen wesentlich höher ist als bei Wertpapieren mit nur einem Basiswert.

Der Wert des Zertifikats kann während der Laufzeit durch die marktpreisbestimmenden Faktoren auch deutlich unter den Erwerbspreis fallen, wenn der Wert des Basiswerts fällt.

Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass Emittent und Garant ihre Verpflichtungen aus dem Produkt und der Garantie - beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen - nicht erfüllen können. Eine solche Anordnung durch eine Abwicklungsbehörde kann im Falle einer Krise des Garanten auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ergehen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Das Produkt unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.

Diese Information ist weder eine Anlageberatung noch eine Anlagestrategie- oder Anlageempfehlung, sondern Werbung. Die vollständigen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition verbundenen Risiken, sind in dem Basisprospekt, nebst etwaiger Nachträge, sowie den jeweiligen Endgültigen Bedingungen beschrieben. Der Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen stellen das allein verbindliche Verkaufsdokument der Wertpapiere dar. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger diese Dokumente lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollständig zu verstehen. Die Dokumente sowie das Basisinformationsblatt sind auf der Internetseite des Emittenten, Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland, unter prospectus.vontobel.com veröffentlicht und werden beim Emittenten zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Bei den Wertpapieren handelt es sich um Produkte, die nicht einfach sind und schwer zu verstehen sein können. In dieser Information sind Angaben enthalten, die sich auf die Vergangenheit beziehen. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.

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