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AI – Künstliche Intelligenz

Thomas Rappold
8. Feb. 2023 | 2 Minuten zu lesen
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Als wir im Sommer 2017 den Solactive Artificial Intelligence Performance-Index veröffentlicht haben, wurde von Außenstehenden vielfach gesagt, dass das Thema künstliche Intelligenz noch nicht greifbar und stark in der Zukunft läge. Doch schon damals gab es bedeutende Lösungsansätze, auf die in diesem Beitrag näher eingegangen wird.

Aber auch in den Diensten von Alphabet, wie der Google Suche, dem Mail-Programm Gmail oder dem Videoportal YouTube mit seinen spezifischen Empfehlungen steckt jede Menge künstliche Intelligenz. Deepl für Übersetzungen gehört inzwischen zum Standard. Ende November 2022 erregte das Silicon Valley Startup OpenAI, ursprünglich u. a. von Elon Musk mitgegründet, mit seinem Dienst Chat-GPT bei Anwendern, Medien und Analysten gewaltige Aufmerksamkeit. Chat-GPT ist ein erster intelligenter Assistent, der beim Erstellen von Inhalten gewaltige Produktivitätsfortschritte verspricht. Chat-GPT ist gefüttert und trainiert mit gewaltigen Mengen an Datensätzen (wie z. B. Wikipedia, Internet-Inhalten) und verspricht so, das Optimum an Wissen über seine Schnittstelle zurückzugeben.

Dank Chat-GPT wurde nun für eine breite Öffentlichkeit offensichtlich, was künstliche Intelligenz heute schon bewirken kann. Warum hat die künstliche Intelligenz nun diesen „Tipping Point“ erreicht? Zum einen gibt es inzwischen gewaltige Mengen an digital abrufbaren Daten. Beispiele hierfür ist die Datenbank Wikipedia, aber auch das Entwicklerportal GitHub. Chat-GPT wurde mit diesen Inhalten gefüttert und kann nun mit einem umfassenden Wikipedia Wissen glänzen. Die Entwickler-Daten und Beispiele für Programmcodes und Lösungsvorschläge von GitHub helfen nun Programmierern ihre Produktivität zu steigern, da ihnen mit Chat-GPT ein „digitaler Programmierassistent“ mit zur Hand geht. Doch ohne die enorme Rechenleistung durch das Cloud-Computing wäre dies alles technisch nicht möglich. OpenAI wird gemeinhin von den Medien als „David“ im Kampf gegen den „Goliath“ Google beschrieben. Dabei verfügt OpenAI selbst über enorme finanzielle und technische Ressourcen durch die strategische Zusammenarbeit mit dem Softwareriesen Microsoft und dessen Cloud-Infrastruktur Azure. Microsoft hat in den vergangenen Jahren bereits Milliardenbeträge für die Cloud-Nutzung locker gemacht. Nun investiert der Konzern aus Redmond rund zehn Milliarden Dollar direkt in OpenAI. Microsoft Chef Satya Nadella sprach anlässlich des Weltwirtschaftsforums mit WEF Gründer Klaus Schwab, dass „ein goldenes Zeitalter der künstlichen Intelligenz angebrochen sei und die Art und Weise wie wir arbeiten neu definiert werde. Künstliche Intelligenz trägt auch dazu bei, den Ressourceneinsatz zu optimieren. Nadella brachte es am WEF auf den Punkt „Ich sehe diese Technologien als Co-Piloten, die den Leuten hilft, mehr zu tun, mit weniger Ressourcen“. „Die KI steht erst am Anfang der S-Kurve“ so Nadella. Ganz im Sinne von Microsoft Gründer Bill Gates, der immer wieder betont, dass neue Technologien von Anlegern, Analysten und Medien meist überschätzt werden (wie der dot.com Bubble Ende der 1990er Jahre und der Covid-19 Tech-Boom), langfristig, aber massiv unterschätzt. Wer langfristig in die Tech-Gewinner investiert ist und trotz aller Höhen und Tiefen dabeigeblieben ist und konnte an den enormen Wertsteigerungen von Amazon, Apple und Microsoft stark profitieren.

Da die Währung des als Basiswert zugrundeliegenden Index nicht Euro ist und der Index Aktien und Wertpapiere enthält, die in anderen Währungen notieren (z.B. US-Dollar), hängt der Wert des Zertifikats auch vom Umrechnungskurs zwischen der jeweiligen Fremdwährung (z.B. US-Dollar) und Euro (Währung des Zertifikats) ab. Dadurch kann der Wert des Zertifikats (in Euro) über die Laufzeit erheblich schwanken.

Der Wert des Zertifikats kann während der Laufzeit durch die marktpreisbestimmenden Faktoren auch deutlich unter den Erwerbspreis fallen, wenn der Wert des Basiswerts fällt.

Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass Emittent und Garant ihre Verpflichtungen aus dem Produkt und der Garantie - beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen - nicht erfüllen können. Eine solche Anordnung durch eine Abwicklungsbehörde kann im Falle einer Krise des Garanten auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ergehen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Das Produkt unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.

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