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5G: Der Mobilfunkstandard

Thomas Rappold
27. Feb. 2023 | 2 Minuten zu lesen
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Der neue Mobilfunkstandard 5G ist ein „Gamechanger“. Es handelt sich mit der Version „5“ nicht einfach um eine lineare Fortschreibung, sondern um eine disruptive neue Lösung, die sowohl für die Anwendungsbereiche B2C wie auch B2B enorme Möglichkeiten bietet. Hier erfahren Sie mehr.

Vereinfacht gesprochen bietet 5G nun eine nahezu unbegrenzte Bandbreitenverfügbarkeit und was besonders für Anwendungen im Bereich Industrie 4.0 und IOT wichtig ist, sehr geringe Latenzzeiten und hohe Übertragungsgeschwindigkeiten. Auf den Punkt gebracht ist 5G der Mobilfunkstandard, der nun die „Maschine-zu-Maschine“-Kommunikation ermöglicht, also der mobile Kommunikationsstandard für die Maschinenindustrie. Inzwischen sind kommerzielle 5G-Dienste bereits in rund 2.000 Städten in mehr als 70 Ländern weltweit bereitgestellt, 5G wird besonders wichtig sein, da der Einsatz von "Internet der Dinge“ (IoT)-Geräten wie kleinen Sensoren zunimmt. Die Anzahl der IoT Geräte - die 5G zur Übertragung großer Datenmengen in Echtzeit nutzen können Echtzeit zu übertragen, wird voraussichtlich von 11 Milliarden im Jahr 2020 auf 27 Milliarden im Jahr 2025 ansteigen, Das sind laut IoT Analytics mehr als 3 Geräte für jeden Menschen auf der Erde.

5G wird der wichtige Enabler für die bandbreitenintensiven Technologien der nächsten Generation wie Automatisierung, IoT und KI in der Fabrik. Die Auswirkungen von 5G auf die Fertigung werden enorm sein. IHS Markit schätzt, dass die verbesserte Konnektivität durch 5G bis zum Jahr 2035 weltweit einen Wert von rund 13 Billionen Dollar darstellt. Die 5G-Technologie könnte die Produktionsabläufe in der Fertigungsindustrie flexibler und effizienter zu gestalten und die Sicherheit verbessern. Dies würde die Hersteller in die Lage versetzen "intelligente Fabriken" zu bauen, die auf Automatisierung, Augmented Reality und IoT beruhen. Und da 5G eine große Anzahl von IoT-Geräten und Sensoren in der Fabrik vernetzt, kann künstliche Intelligenz tiefer in den Betrieb integriert werden.

Die 5G Alliance for Connected Industries and Automation (5G-ACIA) unter Federführung des ZVEI hat sich zum Ziel gesetzt, 5G von vornherein industriefähig zu gestalten – bspw. bei der Erarbeitung eines Funkkanalmodells in einer Fabrikumgebung. Namhafte nationale wie internationale Industrie- und ITK-Unternehmen sind in dem Verband engagiert. Mit dem aktuellen Release 17 des 5G Standards gehen die Verbesserung der 5G-Positioniergenauigkeit für bestimmte Anwendungsfälle, zum Beispiel in der Fabrikautomation, auf 20 bis 30 cm, sowie eine Latenzreduzierung, um die Positionierung in zeitkritischen Anwendungsfällen zu ermöglichen und Einführung neuer Leistungsindikatoren, um Zuverlässigkeit und Integrität der Positionsfunktionen zu gewährleisten einher. Ebenfalls wichtig für den industriellen Einsatz sind die erweiterte Möglichkeiten zur Einbindung von Endgeräten in Non Public Networks (NPN), so dass Campusnetze ähnlich wie öffentliche Netzwerke genutzt werden können. Auch die immer wichtiger werdenden Edge-Funktionen, sprich die lokale Verarbeitung großer Datenmengen direkt an der Maschine werden von dem neuen 5G Release 17 unterstützt. Dank der industriellen 5G Komponenten wird der Weg für eine Industrie 5.0 geebnet.

Da die Währung des als Basiswert zugrundeliegenden Index nicht Euro ist und der Index Aktien und Wertpapiere enthält, die in anderen Währungen notieren (z.B. US-Dollar), hängt der Wert des Zertifikats auch vom Umrechnungskurs zwischen der jeweiligen Fremdwährung (z.B. US-Dollar) und Euro (Währung des Zertifikats) ab. Dadurch kann der Wert des Zertifikats (in Euro) über die Laufzeit erheblich schwanken.

Der Wert des Zertifikats kann während der Laufzeit durch die marktpreisbestimmenden Faktoren auch deutlich unter den Erwerbspreis fallen, wenn der Wert des Basiswerts fällt.

Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass Emittent und Garant ihre Verpflichtungen aus dem Produkt und der Garantie - beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen - nicht erfüllen können. Eine solche Anordnung durch eine Abwicklungsbehörde kann im Falle einer Krise des Garanten auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ergehen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Das Produkt unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.

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